Rechtsprechung
LG Münster, 28.08.2018 - 03 S 48/18 |
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Alleinige Schätzung nach Fraunhofer abgelehnt
Wird zitiert von ...
- LG Münster, 20.12.2018 - 3 S 40/18
Ersatzfähigkeit der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs durch den …
Die Kammer schätzt die ersatzfähigen Mietwagenkosten nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 12.01.2016 - 03 S 55/15; Urteil vom 13.04.2018 - 03 S 137/17; Urteil vom 28.08.2018 - 03 S 141/17; Urteil vom 28.08.2018 - 03 S 48/18) auf Grundlage des arithmetischen Mittels zwischen der Schwackeliste und der Fraunhofer-Liste ("Fracke-Methode").Wie zuletzt im Urteil Landgericht Münster 03 S 48/18 ausgeführt, sieht die Kammer als vorzugswürdige Grundlage zur Schätzung des erforderlichen Betrages gemäß § 287 ZPO bei Mietwagenkosten die Bildung eines arithmetischen Mittels aus den zwei gängigen Mietpreisspiegeln - Schwacke und Fraunhofer - an.
Die Kammer hält insofern an ihrer früheren Rechtsprechung, wonach der Zuschlag für die Reduzierung der Selbstbeteiligung generell nicht ersatzfähig ist (03 S 48/18 und 03 S 141/17), nicht fest.
Der Zuschlag für Winterreifen ist erstattungsfähig (vgl. BGH NJW 2013, 1870; LG Münster, Urteil vom 28.08.2018 - 03 S 48/18 - OLG Köln, MRW 2017, 26).